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Hoffnung für Kinder: Adoptionen aus Rumänien

Mit großer Freude und Dankbarkeit dürfen wir bekannt geben, dass HELP a child e.V. von deutscher Seite aus die offizielle Zulassung zur internationalen Adoptionsvermittlung aus Rumänien erhalten hat. Für uns ist das ein bewegender und wichtiger Schritt – vor allem aber für die Kinder, denen wir damit neue Perspektiven und ein liebevolles Zuhause schenken möchten.

Derzeit wird unser Antrag in Bukarest von den rumänischen Behörden geprüft. Wir hoffen sehr, ab Januar 2026 die erste Familie auf diesem besonderen Weg begleiten zu dürfen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns unterstützen und diesen Weg mit uns gehen.

 

Die internationale Adoption eines Kindes aus Rumänien wird wird durch Artikel 60 des Gesetzes

273/2004 geregelt:

(1) Die internationale Adoption eines Kindes mit gewöhnlichem Wohnsitz in Rumänien durch

eine Person/Familie mit gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland kann nur für Kinder genehmigt

werden, die bei der zentralen behörde ANPDCA registriert / eingetragen sind, und nur in den folgenden

Situationen:

a. Der Adoptierende oder einer der Ehegatten der Adoptivfamilie ist ein Verwandter bis

einschließlich vierten Grades des Kindes, für das das Adoptionsverfahren genehmigt

wurde.

b. Der Adoptierende oder einer der Ehepartner der Adoptivfamilie ist ebenfalls

rumänischer Staatsbürger.

c. Der Adoptierende ist der Ehegatte des leiblichen Elternteils des Kindes, dessen

Adoption beantragt wird (Stiefkindadoption)