Skip to main content

Adoption - Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Voraussetzungen

Grundlage der Adoptionsvermittlung von HELP a child e.V. sind die Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Neben den formalen Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, keine Vorstrafen, Alter, Motivation... gelten für die Auslandsadoption weitere, teilweise auch länderspezifische Voraussetzungen (s.u.):

  • Mindestalter: 30 Jahre (ein Partner), je nach Land evtl. auch älter.
  • Der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern sollte nicht größer als 40 Jahre sein.
  • HELP a child e.V. nimmt Bewerber bis zum 48. Lebensjahr an und prüft in diesen Einzelfällen die Eignung zur Annahme von Kindern im Vorschul- bzw. Schulalter.
  • Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • In einigen Ländern ist eine Mindestehezeit erforderlich.
  • Aufgrund unserer Kooperationsländer ist es uns aktuell leider nicht möglich gleichgeschlechtliche Paare als Bewerber anzuerkennen.
  • Positiver Sozialbericht.
  • Gesicherte Einkommensverhältnisse.
  • Keine Lebensverkürzenden Krankheiten.
  • Offenheit für fremde Kulturen.

Adoptionsvoraussetzungen Haiti:

  • Mindestalterfür Paare:
    30 Jahre (ein Partner), Höchstalter bei Einreichung der Akte bei der Zentralen Behörde in Haiti: 49 Jahre, mit mindestens 5jährige Ehezeit.
  • für Alleinstehende Frauen: 
    Mindestalter 35 Jahre, Höchstalter bei Einreichung der Akte bei der Zentralen Adoptionsbehörde: 49 Jahre.

Adoptionsvoraussetzungen Burkina Faso:

  • Mindestalter:
    30 Jahre (ein Partner) mindestens 5 Jahre verheiratet. Bereits vorhandene Kinder (keine Patchworkfamilien) kein Hindernis, jedoch werden kinderlose Paare oder Paare mit nur einem Kind bevorzugt
  • Allein stehende Frauen werden zur Zeit nicht akzeptiert

Adoptionsvoraussetzungen Dominikanische Republik:

  • Mindestalter:
    30 Jahre (ein Partner), Mindestehezeit 5 Jahre.
  • Allein stehende Frauen werden zurzeit nicht akzeptiert

Auf der Seite des Bundesamts für Justiz finden Sie darüber hinaus noch eine Zusammenstellung häufiger Fragen im Zusammenhang mit internationaler Adoption:


Adoptionsgebühren

Verfahrenskosten:

  • Seminargebühr pro Person 150 €
  • Gesamtkosten der Vermittlung 9.160 € 
    (zahlbar in 4 Teilbeträgen)
  • Versand der Dokumente pauschal: 300 €

Sonstige Kosten:

  • Kosten f. Psych. Gutachten 
  • Beglaubigungsgebühren
  • Übersetzungskosten
  • Konsulargebühren (nur für Haiti, Burkina Faso, Dom.-Rep.)
  • Flug-, Transfer- und Unterbringungskosten
  • Visagebühren
  • Repräsentantin
  • Registrierung der Akte im Land

Ländergebühren:

  • Jeweilige Ländergebühr (die Höhe entnehmen Sie bitte der jeweiligen Länderbeschreibung)

Verfahrensablauf bei HELP a child e.V.

Unser Verfahren gestaltet sich insgesamt wie folgt:

  • Teilnahme am Informationsseminar für Adoptionsbewerber.
  • Entscheidung für ein Adoptionsverfahren mit HELP a child e.V.
  • Ausfüllen der roten Mappe (VertragFragebögen usw.)
  • Sichtung und Prüfung der eingereichten Unterlagen, danach Terminvergabe.
  • Einzelgespräche.
  • Entscheidung von HELP a child e.V. über Anerkennung der Bewerber.
  • Nach Anerkennung können die Unterlagen für das gewählte Land zusammengestellt werden.
  • Übersetzung des Sozialbericht und der anderen Dokumente.
  • Einreichung der Unterlagen bei den entsprechenden Konsulaten.
  • Versendung der Unterlagen ins Land.
  • Akzeptanz der Bewerber im Land.
  • Kindervorschlag.

Die ersten Schritte zur Adoption

Haben Sie erste Fragen zum Ablauf, zu den allgemeinen Voraussetzungen oder zu unserer Vermittlungsstelle? Dann kontaktieren Sie bitte unser Büro unter Tel. 02630-9568660 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Unsere Büro Öffnungszeiten sind:
Mo – Do    08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo, Di, Do 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Nachdem wir Ihnen bestätigen konnten, dass Sie die Grundvoraussetzungen für eine Adoption erfüllen und Sie besser verstehen möchten wer HELP a child e.V. ist und was sie von einer Zusammenarbeit mit uns erwarten können, dann besuchen Sie bitte eines unserer Informationsseminare.

Darüber hinaus können Sie sich auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Adoption und Adoptionsvermittlung informieren:


Gemeinsame Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der freien Träger in der Auslandsvermittlung

Das Gelingen einer Adoption hängt in hohem Maße von der Qualität der Adoptionsberatung ab. Eine gute Adoptionsberatung kann nur in einem vertrauensvollen, geschützten Klima stattfinden. Diskretion ist Sache nicht allein der Vermittlungsstelle. Wenn Teile der Beratungsgespräche im Internet oder anderweitig öffentlich diskutiert und kritisiert werden, wird Vertrauen zerstört.

Die beratende Person kann sich, wenn sie überhaupt von den Vorgängen erfährt, gegen Vorwürfe nicht wehren. Selber in die Offensive zu gehen und Verzerrungen klarzustellen, ist ihr gesetzlich verboten.

Haben Sie, sehr geehrte Adoptionsbewerber, bitte Verständnis dafür, dass wir den Vermittlungsprozess abbrechen müssen, wenn das Vertrauensverhältnis auf diese Weise gestört wird.

Adoptionsberatung braucht Vertrauen und Diskretion

Auch Adoptivkinder haben Anrecht auf Schutz ihrer Privatsphäre

Leider stößt man im Internet, aber auch in anderen Medien, immer häufiger auf Berichte von Adoptiveltern, die detailliert über die Geschichte ihres Kindes Auskunft geben, und dabei nicht zögern, auch Probleme, Auffälligkeiten, ja schwere Störungen des Kindes der Öffentlichkeit preiszugeben. Das verstößt massiv gegen das Recht des Kindes auf Schutz seiner Privatsphäre. Adoptivkinder, die eine schwierige Vorgeschichte haben und oft erst nach Irrwegen einen erträglichen Lebensweg finden, haben ein ganz besonderes Anrecht auf Schutz ihrer Persönlichkeit. Es wird sie zutiefst kränken und verstören, wenn sie voraussetzen müssen, dass 'die halbe Welt' über ihre Schwierigkeiten informiert ist oder sie sogar von fremden Personen auf ihre Probleme angesprochen werden.

Wir dürfen Sie, sehr geehrte Adoptiveltern, darum herzlich bitten, keine entsprechenden Daten ihres Kindes ins Internet zu stellen oder über andere Medien zu verbreiten. Wie es um ihr Kind steht, geht nur Sie und das Kind etwas an.


Rechtliche Bestimmungen

Bayerisches Landesjugendamt

Das Bayerische Landesjugendamt (BLJA) ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingerichtet. Mit dem 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetz vom 26.07.2005 (GVBl S. 287) wurden die bisherige Verwaltung für Versorgung und Familienförderung, die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sowie ....

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz

Was können wir für Sie tun? Wir sind eine moderne Verwaltung, die ihren Auftrag als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Arbeit, Kinder, Jugend, Familie, Soziales, Gesundheit, Pharmazie und Versorgung sind die Stichworte für unsere wesentlichen Aufgaben, die .....

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Kind zu adoptieren und dabei auch die Möglichkeit in Erwägung zieht, ein Kind aus einem anderen Staat anzunehmen, sieht sich bei näherer Befassung mit dem Thema Auslandsadoption einer vielfältigen, oft verwirrenden Menge von ....